AGB (Allgemeine Geschätfsbedingungen)

1.) Allgemeines 

TOP GYM ist bemüht, seinen Kunden sämtliche Leistungen zur vollsten Zufriedenheit zur Verfügung zu stellen. Kunden sind sämtliche juristische und natürliche Personen, welche das Angebot bzw Dienstleistungen von TOP GYM beziehen. Folgende Bestimmungen bilden die Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen TOP GYM und ihren Kunden und stellen die für einen reibungslosen Betrieb des Fitnessstudios notwendigen Verhaltensregeln dar. Der Kunde erklärt sich bei Abgabe seiner Beitrittserklärung mit den AGB der TOP GYM ausdrücklich einverstanden. Sie gelten, soweit im Einzelnen nicht ausdrücklich schriftlich gegenteiliges vereinbart wurde, für den gesamten Umfang der vertraglichen Beziehungen zwischen TOP GYM und dem Mitglied, sowie für sämtliche zukünftige Geschäftsverbindungen, ohne dass auf sie Bezug genommen wird.
2.) Mitgliedschaft-Vertragsdauer

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Unterfertigung der Mitgliedsbeitrittserklärung durch TOP GYM. Ab diesem Zeitpunkt stehen den Mitgliedern sämtliche Anbote von TOP GYM offen. Tagesbesucher und Inhaber einer "Schnupperkarte" stehen den Mitgliedern für die Dauer der Nutzung gleich und sind diese ebenso an die AGB gebunden, dies gilt insbesondere für die Einhaltung der Studioordnung. Die Mitgliedschaft wird auf die in der Beitrittserklärung vereinbarte Dauer abgeschlossen. Mitgliedschaften auf unbestimmte Zeit können von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer 4-wöchigen Kündigungsfrist schriftlich zum 1. August eines jeden Jahres gekündigt werden. Bei Mitgliedschaften mit automatischer Verlängerung wird TOP GYM das Mitglied bis spätestens 10 Wochen vor dem Wirksamwerden der Vertragsverlängerung auf diesen Umstand schriftlich - unter Angabe der Rechtsfolgen - hingewiesen. Aus wichtigen Gründen kann das Vertragsverhältnis jederzeit mit sofortiger Wirkung beendet werden. Eine vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund ist dann möglich, wenn ein derart wichtiger Grund vorliegt, dass die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bspw auch nur für die Dauer der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist. Beispiele hierfür sind die Verletzung wichtiger Vertragsbestimmungen, Vertrauensbruch, etc. Im Falle der vorzeitigen Auflösung der Mitgliedschaft aus Gründen die vom Kunden zu vertreten sind, gebührt der TOP GYM das vertraglich vereinbarte Entgelt, bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten oder verlängerten Dauer. Bei vorzeitiger Auflösung aus anderen Gründen, erfolgt eine aliquote Abrechnung, wobei die von TOP GYM für eine längere Vertragsdauer gewährten Vorteile (zB Rabatte) nicht gewährt werden.
3.) Leistungsumfang

TOP GYM stellt seinen Kunden die jeweils als Aushang bekannt gegebenen Leistungen zur Verfügung. TOP GYM behält sich das Recht vor, darüber hinausgehende Leistungen (zB. Wlan, Internetzugang) jederzeit wieder einzustellen. TOP GYM behält sich weiters das Recht vor, geringfügige und sachlich gerechtfertigte Änderungen des Leistungsumfangs jederzeit vorzunehmen. Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass es durch notwendige Reparaturen und dergleichen, zu zeitlich begrenzten Einschränkung des Leistungsumfangs kommen kann. TOP GYM wird sich diesfalls bemühen, den vollen Umfang ehestmöglich wieder herzustellen und stehen den Kunden aus diesem Grund keine Ansprüche zu. Die Termine von speziellen Übungen werden im Eingangsbereich der TOP GYM durch Aushang angekündigt. Angebotene Übungen von TOP GYM, die ihren gewünschten (Trainings)Effekt daraus beziehen, dass sie in Gruppen abgehalten werden, wie zB Step, BoxPower, Yoga oder ähnliche Gruppentrainingsstunden, bedürfen einer Mindestteilnehmerzahl. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 5. TOP GYM behält sich das Recht vor, bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl die davon betroffenen Übungen abzusagen. Die angebotenen Übungen werden von speziell ausgebildeten Trainern oder Mitarbeitern der TOP GYM geleitet. Fällt eine Übung aus Gründen, die nicht der TOP GYM zurechenbar sind (Krankheit, höhere Gewalt etc) aus, können die Mitglieder hieraus keine Ansprüche ableiten. TOP GYM wird sich bemühen, einen Ersatz zu finden.
4.) Öffnungszeiten

Die Angebote der TOP GYM stehen ihren Kunden zu den üblichen Öffnungszeiten bzw zu den angekündigten Terminen zur Verfügung. Können die Öffnungszeiten aus Gründen, die nicht von TOP GYM zu vertreten sind (höhere Gewalt etc) nicht eingehalten werden, stehen den Mitgliedern daraus keine wie immer gearteten Ansprüche zu.
5.) Entgelt - Zahlungsmodalitäten

Die für die Leistungen der TOP GYM zustehenden Entgelte sind aus den aktuellen Preislisten zu ersehen. Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag gilt während der vom Mitglied gewählten jeweiligen Vertragsdauer. Der Mitgliedsbeitrag kann mittels Vorauszahlung oder monatlicher Zahlung bezahlt werden.

*              Vorauszahlung: Der Mitgliedschaftsbeitrag für die gewählte Dauer wird mit dem Datum des Vertragsabschlusses fällig. Die Einzahlung hat bar zu erfolgen oder in einer von TOP GYM einzelvertraglich angebotenen Zahlungsmodalität.

*              monatliche Zahlung:  Der Mitgliedsbeitrag für die gewählte Dauer wird in monatlichen Raten beglichen. Nach Bezahlung der ersten Rate (bar oder in einer von TOP GYM angebotenen Zahlungsmodalität) haben die Kunden einen entsprechenden Abbuchungsauftrag zur Begleichung der folgenen monatlichen Raten zu erteilen. Unabhängig von der Erteilung eines Abbuchungsauftrages ist der Mitgliedsbeitrag am 1. bzw. 15. jeden Monats, je nach einzelvertraglicher Vereinbarung auf der Mitgliedsbeitrittserklärung, fällig und auf das, den Mitgliedern auf der Mitgliedsbeitrittserklärungbekannt gegebene Konto zu überweisen.

*             Bei Rückstand mit 2 oder mehreren Raten behält sich TOP GYM, nach Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist, das Recht vor, den Vertrag, bei fruchtlosem Verstreichen der Frist, vorzeitig aufzulösen. Bezüglich der Mitgliedsbeiträge gilt diesfalls die Bestimmung des Pkt. 2 vorletzter Satz sinngemäß.

*            Erfolgt die Zahlung des Mitgliedsbeitrags nicht durch Vorauszahlung oder Abbuchungsauftrag erhöht sich das monatliche Entgelt um EUR 11,00. Die Erhöhung tritt auch dann ein, wenn der Abbuchungsauftrag vom Mitglied widerrufen wird oder eine Lastschriftenabbuchung mindestens zwei mal nicht durchgeführt werden konnte.

*            Für die Rechtzeitigkeit der Einzahlung ist das fristgerechte und spesenfreie Einlangen am Konto der TOP GYM maßgeblich. Im Falle des Verzugs gelten Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz als p.a. vereinbart. Einlangende Zahlungen werden, mangels Widmung, auf die älteste fällige Verbindlichkeit angerechnet.

*            TOP GYM kann die angebotenen Preise wirtschaftlich nur dann gewähren, wenn alle Mitglieder und Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachkommen. Soweit die Einforderung der ausstehenden Mitgliedsbeiträge daher durch ein von TOP GYM eingeschaltetes Inkassobüro erfolgt, verpflichtet sich der Kunde, die Kosten, welche zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung notwendig wären, zu ersetzen. Die Vergütung erfolgt in Höhe der gem. Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höhstsätze der Inkassoinstitute BGBI 1996/141 idgF, zulässigen Beiträge. Die gilt nur, wenn TOP GYM nachweist, dass die getätigten Aufwendungen in Bezug auf die Höhe der ausstehenden Forderung verhältnismäßig, notwendig und zweckmäßig waren. Diese Regelung ist sinngemäß auch auf allfällige Rechtsanwaltskosten anzuwenden.

*             Unabhängig davon hat der Kunde pro erfolgter Mahnung eine Manipulationsgebühr in Höhe von EUR 4,00 zu leisten.


6.) Nichtinanspruchnahme der Leistungen

Kann der Kunde die Leistungen aus Gründen, die nicht in der Sphäre von TOP GYM liegen, wie zB bei Wohnungswechsel, Urlaub, Krankheit oder Schwangerschaft nicht in Anspruch nehmen, so entbindet dies nicht von den Zahlungsverpflichtungen und stellt dies keinen wichtigen Grund (Pkt. 2) dar, welcher zu einer vorzeitigen Auflösung berechtigt.
7.) Änderung von persönlichen Daten - Formvorschrift

Das Mitglied verpflichtet sich, Änderungen des Namens, der Adresse der sonstiger, wesentlicher Umstände, TOP GYM unverzüglich bekannt zu geben. Rechtsgeschäftlich relevante Erklärungen der TOP GYM gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Wohn- (Geschäfts-) oder E-Mailadresse des Mitglieds abgegeben werden. Rechtsgeschäftlich relevante Erklärungen des Mitglieds sind nur dann verbindlich, wenn sie der TOP GYM schriftlich zugegangen sind.

8.) Mitgliederpflichten - Studioordnung

Jeder Kunde erklärt ausdrücklich,

*      dass er an keinen Krankheiten leidet und keine Verletzungen aufweist, die bei Teilnahme am Training eine Selbstgefährdung oder die Gefährdung Dritter mit sich bringt. Bei Krankheiten oder Verletzungen, die nach dem Beitritt ertreten, wird das Mitglied gegebenenfalls ärztlichen Rat darüber einholen, ob die Teilnahme am Training möglich ist;

*      dass es körperlich in der Lage ist, das Training auszuüben.

Jeder Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der Studioordnung, welche im Eingangsbereich von TOP GYM ausgehängt ist.

*      Die Kunden haben den Anweisungen der Mitarbeiter von TOP GYM Folge zu leisten.

*      Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten der TOP GYM nicht gestattet.

*      Das Betreten der Trainingsräumlichkeiten ist aus hygienischen Gründen nur mit sauberen Sportschuhen und Trainingsbekleidung gestattet.

*      Während des Trainings oder Aufenthalts in den Räumlichkeiten der TOP GYM hat sich jeder Kunde so zu verhalten, dass keine anderen Personen gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen entsprechend belästigt oder behindert wird.

*      Es dürfen keine mitgebrachten Speisen und Getränke in den Räumlichkeiten von TOP GYM konsumiert werden.

*      Getränke, Speisen, Taschen etc dürfen nicht in den Trainingsbereich mitgenommen werden.

*      Benutzte Trainingsgeräte sind nach Gebrauch zu säubern und wieder an die dafür vorgesehenen Plätze zurückzubringen.

*       Verhält sich ein Mitglied grob ungebührlich oder unsittlich oder verstößt es beharrlich gegen seine aus dem Vertragsverhältnis bzw der Studioordnung entspringenden Verpflichtungen, so stellt dies einen wichtigen Grund für die vorzeitige Auflösung des Vertrages dar.

         Das Mitnehmen oder Benutzen von Mobiltelefonen oder anderer mobiler Telekommunikationsgeräte ist aus Sicherheitsgründen im Trainingsbereich untersagt.
9.) Haftung

Mit Ausnahme von Personenschäden haftet TOP GYM für von ihr oder ihr zurechenbaren Dritten verursachte Schäden nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten. TOP GYM haftet nicht für Körperschäden eines Kunden, welcher diese beim Training aus eigenem Verschulden oder aus Verschulden eines Dritten erleidet. Insbesondere haftet TOP GYM nicht für Schäden, die aus der unsachgemäßen Bedienung der Geräte entstehen. TOP GYM haftet nicht für den Verlust bzw das Abhandenkommen von Kleidungsstücken und sonstigen Gegenständen, die außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze (ordnungsgemäß versperrte/s Spind/Kästcen) aufbewahrt werden. Geldbeträge über € 500,- und/oder Wertgegenstände dürfen nicht in die Räumlichkeiten der TOP GYM mitgenommen werden. TOP GYM schließt diesbezüglich jegliche Haftung für den Verlust solcher Geldbeträge und Wertgegenstände aus. Das Mitglied haftet für fahrlässig bzw vorsätzlich verursachte Schäden in den Räumlichkeiten der TOP GYM. Dies gilt insbesondere auch für Schäden, die aus der unsachgemäßen Bedienung der Geräte entstehen. Notwendig gewordene Reparaturen oder Neubeschaffungen von beschädigten Gegenständen, sowie sämtliche damit verbundene Schäden sind von Verursacher zu ersetzen.

10.) Sonstiges

Änderungen der AGB gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 3 Monaten nach Zugang der geänderten AGB vom Vertrag zurücktritt und TOP GYM rechtzeitig auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Die Übermittlung der geänderten AGB und der Hinweis auf die Rechtsfolgen kann schriftlich oder auf elektronischem Weg (e-mail) erfolgen, die jeweils gültigen AGB sind jederzeit auf der Internethomepage von TOP GYM abrufbar. Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen TOP GYM ist Wien.